Unsere Aufbauseminare für Kraftfahrer
Wir bieten zwei Typen an Aufbauseminaren an:
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Fahreignungsseminar (FES)
Ziel des FES (StVG §4a(1)):
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in Ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen.