Ausbildung: Motorrad
Wir bilden Sie gerne in den Klassen A, A1, A2 aus.
Die Klasse A gliedert sich in zwei Unterklassen: A (unbeschränkt) und A2 (beschränkt). Wenn Sie beabsichtigen den Führerschein für die Klasse A zu erwerben, beinhaltet diese automatisch neben den Klassen A1 und M auch die Klasse A2 (beschränkt).
Weitere Infos finden Sie in diesem PDF: Hier klicken!
Preise
Klasse | A | A1 | A2 | ||
Grundgebühren | 450,00 € | 450,00 € | 450,00 € | ||
Fahrstunde | 85,00 € | 85,00 € | 85,00 € | ||
Sonderfahrten | 85,00 € | 85,00 € | 85,00 € | ||
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 210,00 € | 210,00 € | 210,00 € | ||
Grundbetrag bei Mehrfach-Klassen:
A + B: 850,00 €
B + BE: 750,00 €
Mindestalter
A1: 16 Jahre
A2: 18 Jahre
A: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für Dreirädrige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich) auf A.
Befristung der Führerscheindokumente
Gilt für alle Klassen ab dem 19. Januar 2013:
Befristung der neu ausgestellten Führerscheindokumente auf 15 Jahre.
Diese gilt nur für das Dokument selbst. Die Fahrerlaubnis selbst ist nach wie vor unbegrenzt gültig. Nach Ablauf der Frist muss lediglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Die Befristung der Führerscheinklassen bleibt davon unberührt:
- unbefristet: B, BE (Pkw), AM, A1, A2, A (Zweiräder), L, T (land- und frostwirtschaftliche Fahrzeuge)
- befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen: C, CE, (Lkw), D1, D1E, D, DE (Bus) und ab dem 50. Lebensjahr für C1, C1E (Klein-Lkw)
Stufenanstieg zu Zweiradklassen
- Der Stufenaufstieg erfolgt nur mit praktischer Prüfung von den Klassen A1 (Vorbesitz mehr als zwei Jahre) zu A2 und von A2 (Vorbesitz mehr als zwei Jahre) zu A.
-
Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge) werden je nach Leistung den Klassen AM, A1, oder A zugerechnet.